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ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN "ROADS PROTECTION PLUS" - 001 vom 18.05.2022
Die vorliegenden ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN regeln zusammen mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, die auf der Website https://www.roadsitalia.com/ abrufbar sind, die Modalitäten und Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der beschriebenen und mit der Garantie "ROADS PROTECTION PLUS" verbundenen Dienstleistungen, die von der Gesellschaft Roadsitalia Sagl mit Sitz in 6900 - Lugano (TI) - CH (CHE-154.585.269) und italienischer Steuervertretung in 10045 - Piossasco (TO) - Italien P. IVA 12267780018 erbracht werden.
Die Annahme dieser ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN ist eine notwendige und unabdingbare Voraussetzung für die Erbringung und Nutzung des angebotenen SERVICE, der mit der herkömmlichen Garantie ROADS PROTECTION PLUS verbunden ist.
Mit der Annahme dieser ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN erklärt der KUNDE, dass er alle hierin enthaltenen Vertragsklauseln gelesen, verstanden und akzeptiert hat und verpflichtet sich, ab sofort alle möglichen Änderungen, Integrationen und/oder Aktualisierungen dieser ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN zu lesen und zu akzeptieren, die in Zukunft von Roadsitalia Sagl. angenommen und auf der Website https://www.roadsitalia.com/. mit fortlaufender Revisionsnummer veröffentlicht werden.
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der vorliegenden ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Klauseln oder der vorliegenden ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN insgesamt zur Folge.
Die folgenden Bedingungen gelten für den Kauf der Garantie "ROADS PROTECTION PLUS".
Mit dem Erwerb der Garantie akzeptiert der Endkunde automatisch alle in den vorgenannten Bedingungen enthaltenen Klauseln.
ART. 1 - VORAUSSETZUNGEN
Die vorstehenden Bedingungen sind integraler und wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Dokuments.
1.1. Die allgemeinen Bedingungen der vertraglichen Garantie regeln die Lieferbeziehung der Dienstleistung ROADS PROTECTION PLUS.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen des Garantievertrags wurden unter Beachtung und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) und des Gesetzes 40/2007 (Dringende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Förderung des Wettbewerbs, zur Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit und zur Gründung neuer Unternehmen) verfasst und ausgearbeitet; sie sind allgemeiner Natur und können Änderungen unterliegen, die durch spätere gesetzliche Bestimmungen und/oder Verordnungen erforderlich werden.
ART. 2 - DEFINITIONEN
Alle in diesen AGB verwendeten technischen Begriffe und Konzepte gelten als den Parteien bekannt; zusätzlich zu den in anderen Teilen dieser AGB definierten Begriffen haben die nachstehend mit einem Großbuchstaben gekennzeichneten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
2.1. ROADSITALIA: Roadsitalia Sagl, mit Sitz in 6900 - Lugano (TI) - CH (CHE-154.585.269) und italienischer Steuervertretung in 10045 - Piossasco (TO) - Italien P. IVA 12267780018, d.h. der Hersteller/Verkäufer der Waren, die Gegenstand dieser ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN sind;
2.2. LIEFERANT: Roadsitalia Sagl, mit Sitz in 6900 - Lugano (TI) - CH (CHE-154.585.269) und italienischer Steuervertretung in 10045 - Piossasco (TO) - Italien P. IVA 12267780018 d.h. der Hersteller/Verkäufer der Waren, die Gegenstand dieser ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN sind;
2.3 KUNDE: die natürliche oder juristische Person (öffentlich oder privat), die die von den vorliegenden ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN erfassten Waren erwirbt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Beziehung zum KUNDEN den Bestimmungen des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005, dem so genannten "Verbrauchergesetzbuch", unterliegt, und zwar ausschließlich für den Fall, dass es sich bei dem KUNDEN um eine natürliche Person handelt, die zu persönlichen Zwecken kauft, die nichts mit der Ausübung einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zu tun haben.
2.4 DRITTE: Dritte, die die DIENSTLEISTUNGEN in Zusammenarbeit mit Roadsitalia erbringen können.
2.5 DIENSTLEISTUNG: die herkömmliche Garantie ROADS PROTECTION PLUS.
2.6 INDIVIDUELLE PRODUKTE: Produkte, bei denen der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung eine individuelle Anpassung wünscht.
2.7 ZUSAMMENGESTELLTE PRODUKTE: Produkte, die so gekauft werden, wie sie von Roadsitalia präsentiert werden.
2.8 AG: Allgemeine Garantiebedingungen.
ART. 3 - AUSLEGUNG
3.1 Ein "Anhang" ist, sofern nicht anders angegeben, als Verweis auf einen Anhang zu diesen AGB zu verstehen;
3.2 Ein "Artikel", "Absatz" oder "Vorwort" ist, sofern nicht anders angegeben, als Verweis auf einen Artikel, Absatz oder ein Vorwort des Liefervertrags oder dieser AGB zu verstehen;
3.3 Begriffe, die den Singular bezeichnen, schließen den Plural ein und umgekehrt. Begriffe, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen das andere Geschlecht ein, sofern sich aus dem Kontext oder der Auslegung nichts anderes ergibt;
3.4 Die Titel und Überschriften dieser AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen des Vertrags selbst;
ART. 4 - GEGENSTAND DES VERTRAGS
4.1 Roadsitalia Sagl bietet gegen den Kauf von Produkten, die sich auf der Website befinden, einen zusätzlichen Service der Konventionellen Garantie mit der Bezeichnung "ROADS PROTECTION PLUS", deren Bedingungen ausdrücklich in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz geregelt sind.
4.2 Es handelt sich nicht um ein Versicherungsprodukt, und die Bedingungen für seine Anwendbarkeit erstrecken sich auf das gekaufte Produkt, mit den in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Ausnahmen.
4.3 Diese Garantie ist als herkömmliche Garantie im Sinne von Artikel 133 des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 (das sogenannte Verbrauchergesetzbuch) zu verstehen. Diese Garantie beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte, die das Gesetz über den Verkauf von Verbrauchsgütern ausdrücklich zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Der Verbraucher kann diese Rechte daher immer gegenüber dem Verkäufer geltend machen, und zwar unter den Bedingungen und Modalitäten, die in der oben genannten Gesetzgebung und in dieser vertraglichen Garantie vorgesehen sind.
ART. 5 - ABSCHLUSS DES VERTRAGS
5.1 Der Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem die Unterzeichnung des Formulars "ROADS PROTECTION PLUS" korrekt und pünktlich bei Roadsitalia eingeht.
5.2 Die Unterzeichnung der Garantie erfolgt nach freier Wahl des Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs des Produkts und nach Zahlung eines Betrags, der zum Zeitpunkt der Kaufoption ausdrücklich angegeben wird.
5.3 Die Bestellung kann auf der Website in Verbindung mit dem Kauf des Produkts, auf das sich die konventionelle Garantie bezieht, nach Registrierung und Einrichtung eines persönlichen Kundenkontos erfolgen, wobei die auf der Website selbst angegebenen Schritte und Anweisungen zu befolgen sind.
5.4 Um die Bestellung für die konventionelle Garantie aufzugeben, muss der Kunde:
a) ein Produkt auswählen und auf "In den Warenkorb" klicken, um mit den nächsten Schritten fortzufahren;
a bis) Durch den Zugriff auf den Bereich "Mein Warenkorb" kann der Kunde u.a.
- die Details des Produkts und den Preis (in Euro) einsehen
- seine Daten überprüfen und korrigieren
- die Produktmengen ändern oder Produkte aus dem Warenkorb löschen;
- weitere Produkte hinzufügen, indem Sie auf die Schaltfläche "Weitere Produkte hinzufügen" klicken oder zur Startseite zurückkehren und weitere Produkte in den Warenkorb legen;
- zusätzliche Zusatzleistungen (Konventionelle Garantie "ROADS PROTECTION PLUS") anzufordern, deren Bedingungen auf der entsprechenden Warenkorbseite zur Verfügung gestellt werden;
- die für jede der verfügbaren Liefermethoden vorgesehenen Lieferzeiten und -kosten einsehen und die gewählte Liefermethode auswählen (weitere Informationen zu den Lieferzeiten finden Sie auf der entsprechenden Seite)
- sehen Sie sich die verfügbaren Zahlungsarten und deren Einzelheiten an und wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus;
- die Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren und die Bestellung abzuschicken, indem Sie auf die Schaltfläche "Bestellung abschicken" oder "Mit der Zahlung fortfahren" klicken, je nach der gewählten Zahlungsmethode.
- Akzeptieren Sie die vorliegenden Allgemeinen Garantiebedingungen für das Produkt ROADS PROTECTION PLUS.
5.5 Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde jederzeit die genauen Kosten für die Zusatzleistung "SCHUTZ ROADS PLUS" einsehen.
5.6 Der Garantievertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag an Roadsitalia Sagl sendet, es sei denn, Roadsitalia Sagl teilt mit, dass der Auftrag nicht bearbeitet werden kann. In diesem Fall wird dem Kunden der aufgewendete Betrag einschließlich des Betrags für die herkömmliche Garantie zurückerstattet.
5.7. Der Kunde kann den Auftrag für die konventionelle Garantie innerhalb von 24 Stunden nach dessen Erteilung stornieren.
ART. 6 - BEDINGUNGEN DER GARANTIE
6.1 Mit dieser Garantie verpflichtet sich Roadsitalia Sagl, ihre Produkte zu reparieren (einmal während der Gültigkeit der Garantie) oder, wenn sie es für notwendig hält, zu ersetzen (einmal während der Gültigkeit der Garantie), wenn sie Mängel aufweisen, die auf Herstellungs- und/oder Konformitätsfehler der Waren oder auf zufällige Schäden zurückzuführen sind, die sich aus dem normalen Gebrauch der Waren ergeben. Das Lieferdatum muss durch einen vom Verkäufer ausgestellten Lieferschein oder durch ein anderes Dokument (z.B. Auftragsbestätigung oder Rechnung) nachgewiesen werden, auf dem der Name des Verkäufers, das Lieferdatum des Produkts und die Identifikationsdaten des Produkts (Typ, Modell) angegeben sind.
Eine Reparatur oder ein Austausch des Produkts verlängert die Dauer dieser Garantie nicht. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene den Konformitätsmangel in jedem Fall innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Entdeckung schriftlich beim Verkäufer melden, andernfalls verfällt die Garantie.
Sollte das Paket bei der Lieferung offensichtliche Anzeichen von Manipulationen oder Schäden aufweisen, die die Unversehrtheit des Inhalts beeinträchtigt haben könnten, muss der Kunde seine Beobachtungen auf der vom Kurier vorgelegten Quittung vermerken, wie in den AGB auf der Website angegeben. Es ist wichtig, sich bei Erhalt der Ware vor der Abholung durch den Kurier von der Unversehrtheit des Pakets zu überzeugen und es im Zweifelsfall unter Vorbehalt abzuholen und zu unterschreiben, um sich vor eventuellen Schäden an der Ware zu schützen. Wenn Sie danach eine Beschädigung der Ware feststellen, können Sie sich innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware an den Kurier und den Verkäufer wenden.
Falls die Waren nicht mit einem Vorbehalt unterzeichnet sind, sind Transportschäden nicht vom Absender oder Kurier, sondern vom Empfänger zu tragen.
Die Reparaturen im Rahmen der Garantie werden von Roadsitalia Sagl durchgeführt. Erstattungen für Reparaturen, die von anderen Parteien durchgeführt wurden, werden nicht anerkannt.
ART. 7 - TERRITORIALE GÜLTIGKEIT
7.1 Der räumliche Geltungsbereich der klassischen Garantie umfasst die folgenden Gebiete: Italien, San Marino, Vatikanstadt, EU-Länder und die Schweiz.
ART. 8 - ZEITLICHE VERLÄNGERUNG
8.1 Die Garantie gilt für 12, 24 oder 36 Monate, je nachdem, was der Kunde beim Kauf auswählt.
8.2 Als Datum des Inkrafttretens gilt das Datum des Kaufs.
8.3 Nach Ablauf des Zeitraums von 12/24/36 Monaten der Laufzeit der vorliegenden konventionellen Garantie des Herstellers wird jede Reparatur- und/oder Ersatzleistung dem Verbraucher gemäß den beim Hersteller geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
ART. 9 - GARANTIEGRENZEN
9.1 Die vorliegende Garantie ist nicht gültig
- wenn der Mangel nicht auf Produktions- und/oder Konformitätsfehler der Ware zurückzuführen ist;
- wenn der Mangel nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab dem Datum seiner Entdeckung gemeldet wird;
- wenn die Auftragsbestätigung/Rechnung oder ein anderes Dokument, aus dem das Kaufdatum und der Name des Verkäufers hervorgehen, nicht vorgelegt wird; oder
und der Name des Verkäufers;
- wenn die Vertragswidrigkeit auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: bei Transportschäden; bei unsachgemäßem Gebrauch
Fahrlässigkeit; bei mangelhafter Installation; bei Wartung oder Reparatur, die von nicht vom Hersteller autorisiertem Personal durchgeführt wurde; bei Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen;
- für alle regelmäßigen Wartungen und Reparaturen oder den Austausch von Teilen, die einem normalen Verschleiß unterliegen
für normale Abnutzung (z.B. Katalysatoren, Steinwolle, Klebstoffe) und/oder Defekte an den Systemen oder Geräten, an die das Produkt angeschlossen ist;
- für Schäden am Produkt, die durch Dritte verursacht wurden;
- für die Nutzung des Produkts nach der Feststellung des Mangels;
- für die Nutzung des Produkts nach der Aufforderung zur Reparatur und/oder zum Austausch;
- für die Nutzung des Fahrzeugs, in das das Produkt eingebaut ist, als Fahrschule, Pilot oder für eine andere Form des Unterrichts;
- für die Nutzung des Fahrzeugs, auf dem das Produkt installiert ist, für Wettbewerbe und das damit verbundene Training;
- für Schäden, die durch das Produkt infolge von Unerfahrenheit und/oder Fahrlässigkeit entstanden sind;
- für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften entstanden sind;
- für Schäden, die durch Manipulationen am Produkt entstehen;
- für Schäden, die durch Komponenten verursacht wurden, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind;
- für Schäden, die durch Diebstahl, Zusammenstoß, Aufprall, Feuer, Bersten oder die Einwirkung von Witterungseinflüssen oder Vandalismus entstehen;
ART. 10 - VERFAHREN ZUR INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE
10.1 Um die vertragliche Garantie geltend zu machen, kann der Kunde Roadsitalia eine Mitteilung über einen der folgenden Kanäle zukommen lassen
- E-Mail an die Adresse: roads@roadsitalia.com
- per Einschreiben mit Rückschein: Roadsitalia Sagl - Via S.Balestra 10 - 6900 - Lugano - Schweiz
Zum Zeitpunkt des Antrags auf Inanspruchnahme der herkömmlichen Garantie muss der Endkunde auf einfache Aufforderung von Roadsitalia Sagl neben dem Kaufnachweis für die Ware, auf die sich die Garantie bezieht, eine Foto- und Videodokumentation vorlegen, die zusammen mit demselben bestimmten Datum und der Uhrzeit der Video-/Fotodokumentation den Schaden und eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen, unter denen der Schaden aufgetreten ist, belegt.
Innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Aktivierung der Garantie erhält der Kunde eine E-Mail mit der fortschrittlichen Praxisnummer und der Adresse, an die die Produkte zu senden sind.
Innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der E-Mail, in der die Adresse und die Praxisnummer mitgeteilt werden, muss der Kunde das Produkt auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung sorgfältig verpackt an die in der gleichen E-Mail angegebene Adresse schicken und auf der Innenseite der Verpackung die fortlaufende Nummer der von Roadsitalia erhaltenen Praxis angeben.
10.2 Es liegt im Ermessen von Roadsitalia, das Produkt begutachten zu lassen, um festzustellen, dass der Schaden nicht unter die im vorigen Artikel genannten Ausschlussbedingungen fällt und dass die Beschreibung des Kunden wahrheitsgemäß ist;
10.3 In Bezug auf die Produkte übernimmt Roadsitalia keine Garantie für Anforderungen an Qualität, Beschreibung, Art, Menge, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität, Gebrauchstauglichkeit, Lieferung mit Zubehör, Anweisungen (einschließlich Installation und Kundendienst), Aktualisierungen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder in der Bestellung und/oder auf der Website und/oder in der Dokumentation zu den gelieferten Produkten angegeben sind.
10. 4 In Bezug auf die Produkte garantiert der Kunde, dass diese (i) für die Zwecke, für die er sie zu erwerben beabsichtigt, geeignet sind; (ii) in der Menge und mit den Qualitäts- und Leistungsmerkmalen, auch in Bezug auf Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Sicherheit, die üblicherweise bei Produkten desselben Typs anzutreffen sind, vorhanden sind; iii) dass er von Roadsitalia kein Zubehör (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpackung) und keine Anleitungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anleitungen zur Installation) zusätzlich zu denjenigen erwartet, die im Rahmen des Kaufvertrags bereitgestellt werden können;
10.5 Das Produkt wird unabhängig davon, ob es unter die Garantiebedingungen fällt oder nicht, auf eigene Kosten an den Kunden zurückgeschickt.
ART. 11 - HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Roadsitalia nicht für die Nichterbringung von Dienstleistungen, die aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, verzögert, verhindert oder behindert wurden. 11.2 Wenn die Erfüllung der Garantie durch den Verkäufer aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, wie in Artikel 11.4 unten definiert, unmöglich gemacht, unangemessen erschwert oder verzögert wird, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen: (i) die Leistung aussetzen, bis das Ereignis höherer Gewalt beendet ist; (ii) eine geringere Leistung anbieten; oder (iii) vom Vertrag zurücktreten, indem er den Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigt. 11.3 Nach dem Rücktritt wird der Verkäufer die Leistung für den Teil, der nicht von dem Ereignis Höherer Gewalt betroffen ist, zu Ende führen, wobei der Käufer keine weiteren Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann, die sich direkt oder indirekt aus der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses ergeben. Sollte das Hindernis aufgrund höherer Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage andauern, hat jede Partei das Recht, von dem entsprechenden Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihr ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der anderen Partei entsteht. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt haftet der Verkäufer in keinem Fall für Schäden, die dem Käufer aus der Verzögerung bei der Ausführung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entstehen.
11.4 - Unter "Höherer Gewalt" ist jedes Ereignis zu verstehen, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat und das die Fähigkeit des Verkäufers, die Leistung zu erbringen, beeinträchtigt. Dazu gehören beispielsweise Streiks, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Rohstoffen durch die Lieferanten des Verkäufers, teilweiser oder vollständiger Ausfall von Maschinen und Geräten, die für die Herstellung der Produkte verwendet werden, Brände, Überschwemmungen, Aufstände, behördliche Entscheidungen, Änderungen der Vorschriften, Epidemien, Pandemien oder andere gesundheitliche Notfälle.
ART. 12 - AUSDRÜCKLICHE KÜNDIGUNGSKLAUSEL - KÜNDIGUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG - KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
12.1 Unbeschadet der Bestimmungen in anderen Vertragsklauseln gilt der Vertrag gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches als mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn der Kunde
a) gegen die in den vorangegangenen Artikeln vorgesehenen Verpflichtungen sowie gegen die Bestimmungen des Auftrags verstößt;
b) gegen die in diesen Bedingungen angegebene Politik von Roadsitalia verstößt;
e) die vereinbarte Gegenleistung nicht bezahlt;
12.2 Bei Nichteinhaltung der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen behält sich Roadsitalia das Recht vor, den Kunden jederzeit gemäß und im Sinne von Artikel 1454 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu ermahnen, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt des entsprechenden Einschreibens A.R.
ART. 13 - BEENDIGUNG DER GARANTIE UND GRÜNDE FÜR IHR ERLÖSCHEN
13.1 Der Garantievertrag erlischt in den folgenden Fällen
- durch den Tod des Inhabers des Garantievertrags
- bei Zerstörung des Produkts aus welchem Grund auch immer
- bei einer falschen Erklärung über die Gründe für die Aktivierung der vertraglichen Garantie
- der Garantienehmer stimmt nicht mit dem Käufer des Produkts überein.
ART. 14 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
14.1 Die vorliegenden Bedingungen bleiben auch nach dem Datum der ersten Ausführung gemäß den hierin vorgesehenen Bedingungen in Kraft, ohne dass die Parteien die Übernahme einer ihrer Verpflichtungen erneuern müssen. Auf Antrag einer oder beider Parteien werden die hierin enthaltenen Vereinbarungen jedoch ganz oder teilweise und jederzeit in getrennten und gesonderten Dokumenten wiedergegeben, unbeschadet des Inhalts, der Bedingungen und der Einheitlichkeit der Vereinbarungen, wobei die Partei, die einen solchen Antrag stellt, alle damit verbundenen Kosten, Auslagen und Steuern trägt.
14.2 Es wird davon ausgegangen, dass keine Partei auf ihre Rechte aus den AGB oder aus der Verletzung oder dem Verstoß der anderen Partei verzichtet, es sei denn, diese Partei hat einen solchen Verzicht schriftlich formuliert.
14.3 Ein Verzicht auf eine Verletzung oder einen Verstoß gegen eine Vereinbarung ist nicht als Verzicht auf eine weitere Verletzung oder einen weiteren Verstoß gegen dieselbe auszulegen, unabhängig davon, ob es sich um eine ähnliche Verletzung oder einen ähnlichen Verstoß handelt, noch ist er als Verzicht auf die Vereinbarung selbst auszulegen.
ART. 15 - VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
15.1 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Kunde Roads Italia zum Zwecke der Ausführung des Vertrags und der anschließenden Erbringung der Dienstleistung mitteilt, erfolgt gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 und der europäischen Verordnung 679/2016, mit den Informationen auf der Website https://www.roadsitalia.com/ und aufgrund der dort vom Kunden ausgedrückten Zustimmung zur Datenverarbeitung oder mittels eines dem Vertrag selbst beigefügten Formulars.
15.2 Roadsitalia agiert für die einzigen Phasen der Datenerhebung, -verarbeitung und -verwaltung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, als eigenständiger Datenverantwortlicher im Sinne der im Gesetzesdekret 196/2003 und der EU-Verordnung 2016/679 beschriebenen Rollendefinitionen.
15.3 Der Kunde erklärt in Bezug auf die von ihm bei der Bestellung und/oder Nutzung der Dienstleistungen eingegebenen und/oder verarbeiteten Daten Dritter, dass er diese zuvor gemäß Artikel 13 der Europäischen Verordnung Nr. 679/2016 angemessen informiert hat und dass er von ihnen die Zustimmung zur Verarbeitung erhalten hat. Es versteht sich jedoch, dass der Kunde in Bezug auf diese Daten als selbständiger Inhaber der Verarbeitung auftritt, der alle damit verbundenen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten übernimmt und Roadsitalia von allen Streitigkeiten, Ansprüchen oder sonstigen Forderungen Dritter in Bezug auf diese Art der Verarbeitung befreit.
ART. 16 - ERNENNUNG ALS DATENVERARBEITER
16.1 Infolge des Abschlusses der Bestellung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und der geltenden Gesetzgebung zu diesem Thema ernennt der Kunde als Inhaber der von ihm über den Service verarbeiteten personenbezogenen Daten, die er aus den diesen Bedingungen unterliegenden Daten auswählt, Roadsitalia Sagl zum Datenverarbeiter mit einer detaillierten Beschreibung der Aufgaben und Pflichten, an die er aufgrund dieser Rolle gebunden ist.
ART. 17 - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
17.1 Auf den Vertrag ist ausschließlich italienisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
17.2 Für die Beilegung und Entscheidung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Ausführung und/oder Anwendung des Vertrags sind ausschließlich die italienischen Gerichte zuständig, es sei denn, der Kunde hat als Verbraucher zu Zwecken gehandelt und den Vertrag abgeschlossen, die nicht mit der ausgeübten unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen; in diesem Fall sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte, es sei denn, der Verbraucher zieht es vor, sich an die italienischen Gerichte zu wenden.
17.3 Wenn gemäß Absatz 2 oben die Zuständigkeit für die Beilegung und Entscheidung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Ausführung und/oder Anwendung des Vertrages festgelegt wird
a) ist die italienische Justizbehörde ausschließlich für das Gericht zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat, es sei denn, der Kunde hat als Verbraucher zu Zwecken gehandelt und den Vertrag geschlossen, die nicht im Zusammenhang mit der ausgeübten unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stehen; in diesem Fall ist das zuständige Gericht ausschließlich für das Gericht zuständig, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte, sofern es sich auf dem Gebiet des italienischen Staates befindet; andernfalls ist das zuständige Gericht ausschließlich für das Gericht zuständig, in dem der Lieferant seinen Sitz hat;
b) die Justizbehörde eines anderen Staates als Italien ist ausschließlich zuständig für die Justizbehörde des Gerichts, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, wenn er sich noch auf dem Gebiet des Staates befindet, in dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte, andernfalls oder wenn der Kunde es vorgezogen hat, sich an die italienische Justizbehörde zu wenden, ist die Justizbehörde des Gerichts, in dem der Lieferant seinen Sitz hat, ausschließlich zuständig.